Der Bundestag hat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz) verabschiedet.
Damit werden ab 2023 große Unternehmen in Deutschland verpflichtet, bei ihren Lieferanten gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße vorzugehen.